Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Für viele Unternehmer und Immobilienbesitzer stellt sich im Zusammenhang mit ihrer Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge eine Vielzahl an Fragen. Mangels Antworten wird die Nachfolgeregelung häufig auf die lange Bank geschoben und nicht rechtzeitig zu Lebzeiten des Unternehmensinhabers bzw. Immobilienbesitzers geregelt.
Dabei kann es aus strategischer und steuerlicher Sicht geboten sein, Ehegatten und Kinder schon frühzeitig am Unternehmen und Vermögen zu beteiligen. Denn es gibt einige Möglichkeiten, wie ein Unternehmer auch nach der Übergabe zu Lebzeiten die – zumindest teilweise – Kontrolle über sein Unternehmen und Lebenswerk behalten kann.
- vorweggenommene Erbfolge
- Stille Beteiligungen
- Familiengesellschaften
- Familienstiftungen
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der geeigneten steuerrechtlichen Gestaltungsform und koordinieren die Umsetzung Ihres Konzeptes mit den Notaren und ggf. Rechtsanwälten.